Aktenzeichen I ZA 1/11

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ECLI:
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RCN:
RCNDG72W2GVA24PNRB

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.03.2011

Anwaltszwang im Verfahren der sofortigen Beschwerde bzw. der Anhörungsrüge nach Ablehnung eines Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts

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Verfahrensgang

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Az. I ZA 1/11
Bundesgerichtshof, I ZA 1/11, 24.03.2011.
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