Aktenzeichen B 13 R 23/18 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2020:200520UB13R2318R0
RCN:
RCNDFXN7YGCQEJF8ZY

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 20.05.2020

Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderlichen 45-jährigen Wartezeit - Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn infolge der Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in einer Transfergesellschaft durch Fristablauf - vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers - Schließung des einzigen Standorts des ursprünglichen Beschäftigungsunternehmens nach Verschmelzung auf ein anderes Unternehmen mit weiteren Standorten - Verfassungsmäßigkeit der Regelungen in § 51 Abs 3a S 1 Nr 3 Teils 2 und 3 SGB 6

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