Aktenzeichen XI ZR 308/09

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RCNDFPPNKE5YU9Y3KW

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.06.2010

Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Hinweispflicht auf Rückvergütungen und unvermeidbarer Rechtsirrtum hinsichtlich des Umfangs der Aufklärungspflicht

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Verfahrensgang

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Az. XI ZR 308/09
Bundesgerichtshof, XI ZR 308/09, 29.06.2010.
Az. 31 U 31/09
Oberlandesgericht Hamm, 31 U 31/09, 23.09.2009.
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