Vertragsärztliche Versorgung - kein besonderer Versorgungsbedarf im Sinne einer Sonderbedarfszulassung bei einer genehmigten, den Bedarf bereits deckenden Zweigpraxis - Berücksichtigung des Bedarfs für einpendelnde Patienten bei der Bemessung des Versorgungsbedarfs - Kriterien für die Auswahl zwischen mehreren Bewerbern um eine Sonderbedarfszulassung - gleichrangige Berücksichtigung von Bewerbern um einen nur hälftigen Versorgungsauftrag
Öffnen