Aktenzeichen B 2 U 12/10 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2011:220311UB2U1210R0
RCN:
RCNDCKGUESTXS3WY98

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 22.03.2011

Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Entschließungs- und Auswahlermessen - Prävention - zukunftsgerichtete Leistung - keine rückwirkende Leistungserbringung nach Ablauf des Fünf-Jahres-Zeitraums - fehlende Schadensersatzfunktion - Beginn der Fünf-Jahres-Frist

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