Aktenzeichen IX ZR 238/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:110517UIXZR238.15.0
RCN:
RCNDBE86VP2M5CRN63

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.05.2017

Rechtsanwaltsvertrag: Auskehrung einer für den Mandanten eingezogenen Forderung an einen Dritten entsprechend einer Weisung des Bevollmächtigten des Mandanten; Widerruf der Vollmacht des Hauptvertreters durch den Untervertreter; Wirksamkeit der Abtretung einer Forderung zur Sicherung mehrerer laufenden Schwankungen unterworfenen Forderungen

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