Keine Gruppenbevollmächtigung (§ 2 Abs 3 Halbs 2 WahlPrG) im Wahlprüfungsverfahren vor dem BVerfG - zudem kein Anspruch auf Beistandszulassung eines Gruppenbevollmächtigten für übrige Wahleinspruchsführer im verfassungsgerichtlichen Wahlprüfungsverfahren - hier: Ablehnung eines Eilantrags im Wahlprüfungsverfahren - Ablehnung einer Beistandszulassung - A-limine-Abweisung mehrerer Wahlprüfungsbeschwerden
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