Aktenzeichen II B 6/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2022:B.070222.IIB6.21.0
RCN:
RCNDA4K6KAWGAEP6YU

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 07.02.2022

Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht

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