Aktenzeichen IV ZB 12/12

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RCND9XLLP3VH847EX9

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.09.2012

Erbscheinsverfahren: Anwendbares Recht für die erbrechtlichen Verhältnisse nach dem Tod eines ohne Hinterlassen einer letztwilligen Verfügung in Deutschland verstorbenen, verheirateten, türkischen Erblassers mit Grundvermögen

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