Aktenzeichen IX B 40/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2020:B.111120.IXB40.20.0
RCN:
RCND6TKFQB39FHVTNX

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Beschluss vom 11.11.2020

(Grundsätzliche Bedeutung; Anwendbarkeit des § 255 Abs. 2 HGB im gesamten Steuerrecht)

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