Verleihungsvoraussetzungen für die Fachanwaltsbezeichnung für "Urheber- und Medienrecht": Anerkennungsfähigkeit von Fallbearbeitungen aus dem Telekommunikationsrecht; Voraussetzungen einer fachgebietsbezogenen Zuordnung einer Fallbearbeitung; selbständige Anerkennung einer Vertretung in einem Klageverfahren nach vorangegangenem einstweiligen Verfügungsverfahren
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