Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 54/13

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RCN:
RCND6KPY7V9M2RW7JE

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 09.02.2015

Verleihungsvoraussetzungen für die Fachanwaltsbezeichnung für "Urheber- und Medienrecht": Anerkennungsfähigkeit von Fallbearbeitungen aus dem Telekommunikationsrecht; Voraussetzungen einer fachgebietsbezogenen Zuordnung einer Fallbearbeitung; selbständige Anerkennung einer Vertretung in einem Klageverfahren nach vorangegangenem einstweiligen Verfügungsverfahren

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