Aktenzeichen B 9 E 23.10

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RCN:
RCND53B6VGU7QKPSZE

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VG Bayreuth: Entscheidung vom 19.01.2023

vorläufiger Rechtsschutz gegen ein konkurrierendes Ratsbegehren, hinreichende Bestimmtheit des Ratsbegehrens, Sachlichkeitsgebot

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