Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 09.03.2022
Nichtannahme mehrerer Verfassungsbeschwerden in rehabilitationsrechtlichen Angelegenheiten ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - Ablehnung mehrerer Anträge auf Beistandszulassung mangels subjektiver Notwendigkeit
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