Aktenzeichen 201 ObOWi 1375/20

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCND2XPQ7R4S6533NZ

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BayObLG München: Entscheidung vom 16.11.2020

Zulässigkeit der Verwertung von vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis festgesetzte bußgeldrechtlicher Vorahndungen auch im Hinblick auf § 4 Abs. 3 StVO

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