BayObLG München, Entscheidung vom 16.11.2020, Az. 201 ObOWi 1375/20

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Gegenstand

Zulässigkeit der Verwertung von vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis festgesetzte bußgeldrechtlicher Vorahndungen auch im Hinblick auf § 4 Abs. 3 StVO


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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201 ObOWi 1375/20

16.11.2020

BayObLG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 16.11.2020, Az. 201 ObOWi 1375/20 (REWIS RS 2020, 7423)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 7423

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2 Ss OWi 727/15

202 ObOWi 1797/19

202 ObOWi 1997/19

202 ObOWi 1044/20

3 Ss OWi 804/16

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