Aktenzeichen XII ZB 236/14

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RCND2KQW8WM4LUSPVU

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.04.2015

Leistungsfähigkeitsprüfung für Elternunterhalt: Bedürfnis des unterhaltspflichtigen, verheirateten, volljährigen Kindes ohne eigenes Erwerbseinkommen zur Bildung von Altersvorsorgevermögen

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Verfahrensgang

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Az. XII ZB 236/14
Bundesgerichtshof, XII ZB 236/14, 29.04.2015.
Az. 21 UF 210/13
Oberlandesgericht Köln, 21 UF 210/13, 17.04.2014.
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