Aktenzeichen XII ZB 499/11

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RCND2CABTMV53UWB6T

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.02.2014

Kostenfestsetzung: Berechnung erstattungsfähiger Kosten für den Unterbevollmächtigten; Erstattungsfähigkeit der sowohl für den Hauptbevollmächtigten als auch für den Unterbevollmächtigten angefallenen Einigungsgebühr

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