Aktenzeichen 4 AZR 340/09

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RCN:
RCNCZ3UDY78MHQ8B5H

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 26.01.2011

Eingruppierung eines Facharztes - fakultative Weiterbildung oder Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung i.S.d. Entgeltgr Ä5 TV-Ärzte HE

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