Aktenzeichen 5 StR 15/12

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RCNCXRLYB3GGUSAH3N

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.05.2012

Fehler in der Beweiswürdigung: Inanspruchnahme eigener Sachkunde ohne Auseinandersetzung mit aussagepsychologischem Sachverständigengutachten

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