Aktenzeichen IV ZR 180/10

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ECLI:
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RCN:
RCNCV6EV4M8M3TAD59

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.07.2011

Vertrauensschadensversicherung der Notarkammern: Anspruch der Berufshaftpflichtversicherung eines pflichtwidrig handelnden Notars auf Aufwendungsersatz; Ausschlussfristregelung für die Geltendmachung von Schäden

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