Aktenzeichen IX ZR 304/13

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.09.2015

Anerkennung der Wirkungen eines Insolvenzverfahrens nach englischem Recht im Rahmen einer Klage des Darlehensgebers gegen den insolventen Bürgen: Voraussetzungen einer Anwendung des Ordre-Public-Vorbehalts

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