Aktenzeichen XII ZB 390/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:200416BXIIZB390.15.0
RCN:
RCNCSXRSP4WYU8W6RM

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.04.2016

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Persönliche Einreichung eines fristwahrenden Schriftsatzes durch den Rechtsanwalt

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