Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Justizgewährungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) gebietet bei hinreichenden Erfolgsaussichten Revisionszulassung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren, auch wenn grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO) nach Ablauf der Begründungsfrist wegfällt - Ggf Pflicht zur Dokumentation der Prüfung der Erfolgsaussichten der Revision in Entscheidungsgründen - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
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