Aktenzeichen 20 B 14.30212

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ECLI:
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RCN:
RCNCNQK5JE5EF94Y8K

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VGH München: Urteil vom 13.10.2016

Keine Verpflichtung des Verwaltungsgerichts, in Fällen des § 29 Abs.1 Nr. 2 AsylG die Sache spruchreif zu machen

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