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Keine Verpflichtung des Verwaltungsgerichts, in Fällen des § 29 Abs.1 Nr. 2 AsylG die Sache spruchreif zu machen
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13.10.2016
Urteil
Sachgebiet: B
Zitiervorschlag: VGH München, Urteil vom 13.10.2016, Az. 20 B 14.30212 (REWIS RS 2016, 3951)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 3951
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Anfechtungsklage gegen die Entscheidung des Bundesamtes, keine sachliche Prüfung des Schutzbegehrens vorzunehmen
Anfechtungsklage gegen die Entscheidung des Bundesamtes, keine sachliche Prüfung des Schutzbegehrens vorzunehmen
1 C 40/16 (Bundesverwaltungsgericht)
1 C 42/16 (Bundesverwaltungsgericht)
1 C 39/16 (Bundesverwaltungsgericht)
Gerichtliche Aufklärungspflicht hinsichtlich internationaler Schutzgewährung in anderem EU-Mitgliedstaat
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