Aktenzeichen XIII ZR 10/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:180220UXIIIZR10.19.0
RCN:
RCNCMF8NAQUZRAGXQS

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.02.2020

Erneuerbare Energie: Mitteilungspflicht des Elektrizitätsversorgungsunternehmens bei Lieferung größerer Energiemengen an Letztverbraucher als dem Übertragungsnetzbetreiber gemeldet - EEG-Umlage-Verzinsung I

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Verfahrensgang

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Az. XIII ZR 10/19
Bundesgerichtshof, XIII ZR 10/19, 18.02.2020.
Az. 27 U 12/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 27 U 12/18, 20.05.2019.
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