(Sozialhilfe - Hilfe bei Krankheit - Leistungsbewilligung durch den Sozialhilfeträger gem § 264 SGB 5 mit der Maßgabe des Aufwendungsersatzes nach § 19 Abs 5 SGB 12 - gesetzliche Krankenversicherung - Übernahme der Krankenbehandlung nicht versicherter Sozialhilfeempfänger durch die Krankenkasse gegen Kostenerstattung - Unzuständigkeit des Sozialhilfeträgers - kein Auftragsverhältnis im eigentlichen Sinne - Nichtvorliegen der Leistungsvoraussetzungen - keine Umdeutungsmöglichkeit - Aufhebung nach § 48 Abs 1 S 1 SGB 10 wegen Abschlusses einer privaten Krankenversicherung)
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