Aktenzeichen 6 B 50/14

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RCNCHU9S4G47DXTSBW

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 11.11.2014

Änderung von Nutzungsbedingungen des Eisenbahninfrastrukturunternehmens gegenüber einem Nutzungsberechtigten; Verbindlichkeit gegenüber Zugangspetenten; Regulierungsbehörde

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