Aktenzeichen 4 StR 393/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:091117B4STR393.17.0
RCN:
RCNCHPFL82U9S4R32Z

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.11.2017

Strafzumessung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Gewinnerzielungsabsicht als strafschärfender Umstand; Fehlen eines Strafmilderungsgrundes

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