Aktenzeichen 4 StR 372/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:181120B4STR372.20.0
RCN:
RCNCHFQ63SY8PH4GXM

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.11.2020

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Rechtsgrundlage für die Einziehung einer Maschinenpistole nebst Munition

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