Aktenzeichen VI ZR 29/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:280323BVIZR29.21.0
RCN:
RCNCGMM5GKKSC9DF3A

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.03.2023

Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs: Unterbliebene Auseinandersetzung der Entscheidungsgründe eines Berufungsurteils mit dem auf Privatgutachten gestützten Kernvorbringen einer Partei zur Ursache eines Brandschadens

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