Aktenzeichen V ZR 91/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:110419BVZR91.18.0
RCN:
RCNCGM3TGZUYFLJKKD

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.04.2019

Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer: Kombinierte Einlegung der teilweise zugelassenen Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die teilweise Nichtzulassung

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