Aktenzeichen III B 222/10

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNCG6N8XJTL4JJT93

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 26.09.2012

(Keine Revisionszulassung bei fehlender Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage - Vorliegen einer objektiv willkürlichen Gerichtsentscheidung - Unterbrechung des Beschwerdeverfahrens durch Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens - Rechtliches Gehör - Verfahrensmangel i.S. von § 119 Nr. 6 FGO)

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