(Keine Revisionszulassung bei fehlender Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage - Vorliegen einer objektiv willkürlichen Gerichtsentscheidung - Unterbrechung des Beschwerdeverfahrens durch Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens - Rechtliches Gehör - Verfahrensmangel i.S. von § 119 Nr. 6 FGO)
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