Aktenzeichen IV ZR 177/09

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RCNCBE4BAC6K6UK6FL

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.07.2011

Anwendbarkeit des versicherungsrechtlichen Vollstreckungsverbots auf die zwischen Erstversicherung und Rückversicherer vereinbarte quartalsweise Saldierung ihrer wechselseitigen Forderungen; Zulässigkeit der Aufrechnung des Rückversicherers mit rückständigen Prämienforderungen bei Insolvenz des Erstversicherers

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Verfahrensgang

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Az. IV ZR 177/09
Bundesgerichtshof, IV ZR 177/09, 20.07.2011.
Az. 9 U 151/08
Oberlandesgericht Köln, 9 U 151/08, 07.07.2009.
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