Aktenzeichen 2 BvR 367/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20190318.2bvr036719
RCN:
RCNC9RT33Q3Q2BZFQF

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 18.03.2019

Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 S 1 GG) sowie des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Verfahrenseinstellung gem § 81 S 1 AsylG (juris: AsylVfG 1992) trotz Betreibens des Verfahrens durch die Kläger - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei Möglichkeit eines Antrags auf Berufungszulassung gem § 78 Abs 2 bis 4 AsylVfG 1992

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