Aktenzeichen B 2 U 5/20 R

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RCNC9BSV6GHJNYEXNN

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Bundessozialgericht: Urteil vom 31.03.2022

Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfall - kein Unfallversicherungsschutz bei Verschlucken ohne äußere Einwirkung - organisatorischer Verantwortungsbereich der Schule - Schulabschlussfeier - Nahrungsaufnahme - sachlicher Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit - Schluckakt als schädigende Verrichtung - unwillkürlicher Reflex - innerkörperliche Fehlfunktion - innere Ursache - Zurechnung - Wertungsgesichtspunkte - Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung - sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung an das Sozialgericht bei Entscheidungsreife nur im Ausnahmefall

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