Markenbeschwerdeverfahren – "COSMOTY/COSMO TV (IR-Marke)/COSMOPOLITAN (Gemeinschaftsmarke)/COSMO (Gemeinschaftsmarke)" – zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
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