Aktenzeichen 15 B 16.50080

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNBY3QUW73U2FJ5F6

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VGH München: Urteil vom 29.03.2017

Die sechsmonatige Frist für die Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat wird allein durch einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes unterbrochen

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