VGH München, Urteil vom 29.03.2017, Az. 15 B 16.50080

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Die sechsmonatige Frist für die Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat wird allein durch einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes unterbrochen


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15 B 16.50080

29.03.2017

VGH München

Urteil

Sachgebiet: B

Zitier­vorschlag: VGH München, Urteil vom 29.03.2017, Az. 15 B 16.50080 (REWIS RS 2017, 13154)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 13154

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1 C 15/15

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