Aktenzeichen IX ZB 197/11

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.10.2013

Uneingeschränkte Aufhebung eines Zwangsverwaltungsverfahrens im Verlauf eines Insolvenzverfahrens: Erlöschen der Rechte von Grundpfandgläubigern an dem Erlösüberschuss; Zulässigkeit der Pfändung des Anspruchs der Insolvenzmasse gegen den vormaligen Zwangsverwalter auf Auskehrung des Erlösüberschusses

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