Aktenzeichen 28 W (pat) 61/13

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNBXCDUPX4FMM2H64

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 18.11.2016

Markenbeschwerdeverfahren – "Ampelmännchen (weibliche und männliche Figur) [Bildmarke]/AMPELMÄNNCHEN/Ampelmännchen nach links laufend (Bildmarke)/Ampelmännchen nach rechts laufend (Bildmarke)" – Warenidentität - zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne durch selbständig kennzeichnende Stellung - keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens

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