Markenbeschwerdeverfahren – "Ampelmännchen (weibliche und männliche Figur) [Bildmarke]/AMPELMÄNNCHEN/Ampelmännchen nach links laufend (Bildmarke)/Ampelmännchen nach rechts laufend (Bildmarke)" – Warenidentität - zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne durch selbständig kennzeichnende Stellung - keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens
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