Aktenzeichen 4 StR 499/11

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RCNBVT4STEKRJ5K9AQ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.01.2012

(Auslieferung: Berücksichtigung von verfahrensfremden Taten als Indiz für die Auslieferungstat und als Grundlage für den Strafrahmen eines Qualifikationstatbestandes; rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Bewertung von DNA-Spuren des Tatverdächtigen)   

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