Aktenzeichen 1 StR 233/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:260618B1STR233.18.0
RCN:
RCNBTEGB733BSL9QZZ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.06.2018

Betäubungsmitteldelikt: Berechnung des Grenzwerts der nicht geringen Menge durch das Tatgericht

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