Stattgebender Kammerbeschluss: Frage der Flüchtlingseigenschaft unverfolgt ausgereister, im Ausland um Asyl nachsuchender Syrer ist infolge des Beschlusses des BVerfG vom 14.11.2016 (2 BvR 31/14) als ungeklärte Rechtsfrage anzusehen - Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH unter Verneinung jener Frage - Gegenstandswertfestsetzung
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