Aktenzeichen VII ZR 42/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2024:150224UVIIZR42.22.0
RCN:
RCNBSDZJ34C762YM5U

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 15.02.2024

Einheitspreisvertrag über Bauleistungen: Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel des Auftraggebers im Vertrag über den Glasfaserkabelanschluss einer Vielzahl von Hausgrundstücken

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