Aktenzeichen 1 StR 319/10

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RCNBQBWNJ5G3BJ53VB

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.07.2010

Strafverfolgungsverjährung: Abgrenzung zwischen Wohnungseinbruchsdiebstahl und Diebstahl in einem besonders schweren Fall

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