Aktenzeichen I ZR 94/09

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RCNBQ8PX7RAVBMMUYH

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.05.2013

Wettbewerbsverstoß: Darlegungs- und Beweislast bei gesundheitsbezogenen Werbeaussagen

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 94/09
Bundesgerichtshof, I ZR 94/09, 08.05.2013.
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