Aktenzeichen VII B 53/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2020:B.140420.VIIB53.19.0
RCN:
RCNBKG7E6TYJJPBZ27

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Beschluss vom 14.04.2020

Die Revision ist zuzulassen, soweit über Säumniszuschläge für die Zeit nach dem 31.12.2009 abgerechnet wurde

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