Aktenzeichen 19 W (pat) 12/09

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RCN:
RCNBHUGCVTN24L2ETD

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 30.01.2012

Patentbeschwerdeverfahren – „Verfahren zum Betreiben eines geldbetätigten Unterhaltungsgerätes“ – keine Patentfähigkeit – keine erfinderische Tätigkeit

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