Aktenzeichen 2 ARs 267/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:010823B2ARS267.23.0
RCN:
RCNBH4EJFTW3EY44E2

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 01.08.2023

Reststrafaussetzung zur Bewährung: zuständiges Gericht; Berücksichtigung der erforderlichen Vorlaufzeit

Öffnen
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.